Kompetent, zuverlässig, professionell: Auch unter den durch die Corona-Krise veränderten Rahmenbedingungen sind wir wie gewohnt für Sie da. Für das sichere Arbeiten von zuhause installieren und betreuen wir Ihre Homeoffice-Arbeitsplätze. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wichtige Information:  Angriffe auf Exchange-Server – Microsoft stellt Prüf-Skript für Admins bereit

Sicherheitslücken im Exchange-Server ziehen derzeit Angriffe auf sich. Microsoft stellt ein Skript bereit, mit dem Administratoren ihre Systeme prüfen können.

Microsoft Exchange Server enthält mehrere schwerwiegende Schwachstellen, die zwar seit Kurzem per Update geschlossen sind, aber vermehrt von Cyberkriminellen ausgenutzt werden. Der Hersteller bietet Administratoren nun die Möglichkeit, mit einem PowerShell-Skript zu prüfen, ob ein Exchange-Server bereits erfolgreich angegriffen wurde.

Lesen Sie den Artikel hier: https://www.heise.de/news/Angriffe-auf-Exchange-Server-Microsoft-stellt-Pruef-Skript-fuer-Admins-bereit-5073827.html 

 

 

Die Macht über die Redefreiheit

Sicherlich ist es gefühlsmäßig in Ordnung, dass Donald Trump sein wichtigstes Sprachrohr - die sozialen Medien - durch die Intervention genau dieser Anbieter verliert (https://www.heise.de/news/US-Netzfreiheitskaempfer-Trumps-Rauswurf-bei-Twitter-war-unerlaesslich-5030157.html).

Hiermit konnte schnell und effizient verhindert werden, dass Trump weiter hetzen und Fake-News verbreiten kann.

Andererseits stellt sich damit jedoch die Frage, ob diese Macht der Einschränkung der Redefreiheit Unternehmen der Privatwirtschaft gewährt werden sollte.

In den Vereinigten Staaten fällt dadurch die Entscheidung über Recht und Unrecht faktisch in die Hände der großen Social-Media-Netzwerke und wird damit der staatlichen Entscheidungsgewalt entzogen. Eine Entscheidung, ob die Aussagen von Donald Trump gegen Gesetze verstoßen, sollte nicht den Community-Guidelines von Tech-Konzernen unterworfen sein, sondern klar durch Gesetze geregelt werden.

In Deutschland beispielsweise werden derartige Sachverhalte durch das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, erlassen am 1. September 2017) geregelt.

Die Macht über Redefreiheit gehört nicht in die Hände von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Diese Macht muss staatlich kontrolliert und demokratisch legitimiert sein. Nur auf diesem Wege kann Meinungsfreiheit auf breiter Basis gewährleistet werden.

 

 

 

Die DSGVO ist bereits wirksam und die Gefahr einer Cyber-Attacke wächst. 

Unternehmen sollten jetzt aktiv werden und ihre Mitarbeiter schulen! 

Vorteile: 
- Reduktion Datenschutzrisiken 
- Stärkung Problembewusstsein der Mitarbeiter
- Minimierung der Angriffsfläche

>>Lesen Sie den ganzen Artikel dazu auf LinkedIn

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auch oder vielmehr gerade in Krisenzeiten ist die Aufrechterhaltung von Betriebsabläufen und damit die Gewährleistung des Fortbestands der unternehmerischen Tätigkeit von elementarer Bedeutung.

Wir, die Digitale Denkart Managed Services GmbH als Ihr IT-Dienstleister, möchten in enger Zusammenarbeit mit Ihnen dazu beitragen, die in der aktuellen Situation entstehenden neuen Erfordernisse zu bewältigen bzw. bisherige Abläufe an die neue Situation anzupassen.

Um dem Solidaritätsprinzip folgend zur Corona-Prävention beizutragen, werden wir die Vor-Ort-Termine bei Ihnen, unseren Kunden, reduzieren bzw. auf ein Mindestmaß beschränken. Die digitale Infrastruktur ermöglicht es uns glücklicherweise, auch über die Distanz zu kommunizieren, Daten und Dokumente auszutauschen, Ihre Fragen zu beantworten und Problemlösungen zu übermitteln. In gewohnter Weise stehen wir Ihnen dazu über die bekannten Kontaktwege jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir gehen davon aus, dass auch in Ihrem Unternehmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vermehrt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten werden („Homeoffice“). Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der technischen Implementierung und Absicherung dieser häuslichen Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass - für Sie als Unternehmensleitung - neben der Einrichtung häuslicher Arbeitsplätze durch entsprechende Geräte und der Zurverfügungstellung der technischen Infrastruktur auch die datenschutzrechtliche Implementierung und Absicherung dieser häuslichen Arbeitsplätze von großer Bedeutung ist.
Durch unsere Schwestergesellschaft DDI – Deutsches Datenschutz Institut GmbH können wir Ihnen eine unkomplizierte und kostenfreie Unterstützung bei der Umsetzung dieser datenschutzrechtlichen Erfordernisse anbieten, um Ihr Unternehmen zum Thema „Homeoffice“ in der aktuellen Situation abzusichern.

Sollten Sie diesbezüglich Unterstützungsbedarf haben, schlagen wir Ihnen folgendes Vorgehensmodell vor:

  • Informieren Sie unsere Kollegen vom DDI über die bei Ihnen zu klärenden Fragestellungen, und zwar über folgende E-Mail-Adresse: 
    eingang@deutsches-datenschutz-institut.de
  • Diese nehmen mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf zur Klärung der relevanten Eckdaten in Ihrem Unternehmen.
  • Anschließend werden Ihnen die notwendigen Dokumente zur datenschutzkonformen Umsetzung der geplanten Maßnahmen übermittelt.

Selbstverständlich stehen wir als Ihr IT-Dienstleister auch für alle anderen Themen jederzeit für Sie zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Team, dass Sie die ungewohnte Situation gemeinsam bestmöglich meistern und möchten Sie nach Kräften dabei unterstützen. Wir bitte dabei zu entschuldigen, dass es in den nächsten Tagen immer mal wieder zu etwas längeren Wartezeiten kommen kann.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit besten Grüßen aus Bad Homburg